Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein.
Das ärztliche Gutachten wird durch sachverständige Ärztinnen/Ärzte, die dazu ermächtigt sind, erstellt.
Sie testen den Gesundheitszustand, um die Fahrtauglichkeit zu ermitteln (umgangssprachlich auch "Führerscheinuntersuchung" genannt).
Die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bei der ausgewählten Ärztin/dem ausgewählten Arzt in Behandlung gewesen sein (Hausarztregelung)
Es wird auch die militärärztliche Stellungsuntersuchung für die Erteilung einer zivilen Lenkberechtigung anerkannt, wenn sie mit dem vom Bundesministerium für Landesverteidigung eigens dafür erstellten Formular vorgenommen wurde.
Wird aufgrund des ärztlichen Gutachtens im Führerschein eingetragen, dass eine Brille zu tragen ist, dürfen nicht stattdessen Kontaktlinsen getragen werden. Sollen statt einer Brille Kontaktlinsen getragen werden, muss der Code im Führerschein geändert werden. Sollen wahlweise eine Brille oder Kontaktlinsen getragen werden, muss der Code im Führerschein ebenfalls geändert werden.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Bewerberinnen/Bewerber um die Klasse D müssen zusätzlich ein verkehrspsychologisches Screening absolvieren.
PREISE:
Ärztliches Gutachten § 23 Abs 1 Z 1 FSG-GV, Gruppe 1
AM, A(A1, A2), B, BE, F € 35,00
Ärztliches Gutachten § 23 Abs 1 Z 2 FSG-GV, Gruppe 2
C(C1), CE(C1E), D(D1), DE(D1E) € 50,00
WICHTIG:
BITTE NEHMEN SIE ZUR UNTERSUCHUNG IHRE SEHBEHELFE MIT (BRILLE, KONTAKTLINSEN)